Besucher-Infos
Haus- und Eislaufordnung
Haus- und Eislaufordnung Kunsteisbahn Villingen-Schwenningen GmbH
1. Zweckbestimmung
Das Eisstadion Villingen-Schwenningen ist eine öffentliche Einrichtung. Es dient insbesondere der Erholung und der sportlichen Betätigung der Bevölkerung.
Die Hausordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich der Anlage einschließlich des Eingangsbereiches.
Die Betreibung des Eisstadions erfolgt durch die Kunsteisbahn Villingen-Schwenningen GmbH (KEB).
2. Verbindlichkeit
Die Eislaufordnung ist für alle Gäste verbindlich. Mit dem Erwerb der Zugangsberechtigung erkennt jeder Besucher diese sowie alle sonstigen Regelungen für einen sicheren und geordneten Betrieb an.
Das Personal der KEB übt gegenüber alle Besuchern das Haus- und Direktionsrecht aus. Den Aufforderungen des Personals ist Folge zu leisten. Gäste, die gegen die Eislaufordnung verstoßen bzw. Anweisungen keine Folge leisten, können sofort vom Besuch des Stadions ausgeschlossen werden. Darüber hinaus kann ein Hausverbot durch die Geschäftsleitung oder deren Beauftragte ausgesprochen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet.
Bei der Benutzung des Eisstadions durch Schulen, Vereine oder andere geschlossene Gruppen sind deren Leiter für die Einhaltung der Eislaufordnung mitverantwortlich.
3. Öffnungszeiten, Angebote und Preise
Sämtliche Informationen zu Öffnungszeiten, Angeboten und Preisen sind auf der Homepage www.kunsteisbahn-vs.de einsehbar.
Infolge von Veranstaltungen können die Öffnungszeiten verändert werden. Ansprüche gegen den Betreiber können daraus nicht abgeleitet werden.
Gelöste Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen, Entgelte nicht zurückgezahlt.
Wechselgeld ist sofort zu kontrollieren, spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.
Mit Verlassen des Eisstadions verfällt die Gültigkeit der Zutrittsberechtigung.
Fünf Minuten vor Schließung ist die Eisfläche zu verlassen.
Nach Beendigung der Eislaufzeiten haben die Gäste das Eisstadion unverzüglich zu verlassen, damit ein reibungsloser Nutzungswechsel im Interesse der Allgemeinheit erfolgen kann.
4. Besucher des Eisstadions
Jeder Gast muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte sein.
Kinder unter 6 Jahren bedürfen der Begleitung einer geeigneten Aufsichtsperson.
Der Zutritt ist nicht gestattet:
a.) Personen, die unter dem Einfluss berauschender Mittel stehen,
b.) Personen, die das Eisstadion zu gewerblichen oder sonstigen für Eisstadien unüblichen Zwecken nutzen wollen.
5. Verhalten auf dem Gelände des Eisstadions
Die Gäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.
Die Einrichtungen des Eisstadions einschließlich der Leihartikel sind pfleglich zu behandeln. Missbräuchliche Benutzung, Beschädigungen oder Verunreinigungen verpflichten zur Übernahme der entstandenen Kosten. Darüber hinaus bleibt die Strafverfolgung vorbehalten.
Während der Eispflege und Eiserneuerung darf die Eisfläche nicht betreten werden. Die Fläche wird nur durch das Personal freigegeben.
Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung ist nicht gestattet. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Genehmigung der Geschäftsleitung.
Die Benutzung von Sport- und Spielgeräten ist im gesamten Bereich nicht gestattet.
Es ist nicht gestattet, abgesperrte Bereiche zu betreten oder errichtete Absperrungen zu verändern. Betriebsräume dürfen nicht betreten werden.
Fundgegenstände sind an das Personal abzugeben. Über Fundgegenstände wird nach den gesetzliche Bestimmungen verfügt.
Schließfächer stehen dem Gast nur für die Dauer einer Laufzeit zur Benutzung zur Verfügung. Auf die Benutzung besteht kein Anspruch. Schließfächer, die nach Beendigung der Laufzeit noch verschlossen sind, werden vom Personal geöffnet. Der Inhalt wird danach als Fundsache behandelt.
6. Flucht- und Rettungswege
Das Verstellen und die Einengung der Fluchtwege sind nicht zulässig. Alle Zufahrtsstraßen und Wege sowie Stellflächen für Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge müssen ständig freigehalten werden und passierbar sein. Ohne Erlaubnis des Betreibers ist es untersagt, das Stadiongelände zu befahren.
7. Verhalten auf der Eisfläche
Die Nutzung der Eisfläche verlangt besondere Rücksichtnahme auf die anderen Gäste. Auf ältere Personen und Kinder ist besonders Rücksicht zu nehmen.
Die Eisfläche darf während des Laufens nur mit Schlittschuhen betreten werden.
Insbesondere ist während des allgemeinen Eislaufens nicht gestattet:
a.) Das übertriebene Schnelllaufen, Fangen spielen, Kettenlaufen sowie Eiskunstlauftraining (Sprünge, Pirouetten)
b.) Das Laufen gegen die allgemeine Laufrichtung
c.) Das Ball- und Puckspielen, sowie die Nutzung sonstiger Sport-/Spielgeräte
d.) Die Benutzung von Schnelllaufschlittschuhen oder ähnlichen Ausführungen
e.) Das Werfen von Gegenständen und Schneebällen auf die Eisfläche
f.) Der Verzehr von Speisen und Getränken auf der Eisfläche
g.) Das Sitzen auf der Eisbahnumrandung sowie das Übersteigen der Bande und der Umzäunung.
Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
8. Haftung
Die Besucher nutzen das Eisstadion und seine Einrichtungen auf eigene Gefahr.
Der Betreiber haftet grundsätzlich nicht für Schäden der Gäste.
Dem Besucher wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in das Eisstadion zu nehmen. Von Seiten des Betreibers werden keinerlei Bewachungen und Sorgfaltspflichten für dennoch mitgebrachte Wertgegenstände übernommen. Es liegt allein in der Verantwortung des Besuchers, bei der Benutzung eines Schließfaches dieses ordnungsgemäß zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren, die Spindnummer zu merken und den Schlüssel sorgfältig aufzubewahren. Für verlorene Schlüssel sind vor Aushändigung des Schließfachinhaltes 10,00 € zu entrichten. In derartigen Fällen ist vor der Aushändigung des Schließfachinhaltes das Eigentum an den Sachen nachzuweisen. Der Verlierer erhält diesen Betrag zurück, falls der Schlüssel gefunden wird. Das Öffnen eines Schließfaches durch das Personal kann erst nach Ende der Laufzeit erfolgen.
Bei schuldhaftem Verlust der vom Betreiber überlassenen Leihartikel wird, je nach Leihartikel, ein Pauschalbetrag von 50 € berechnet.
9. Sicherheit
Das Eisstadiongelände ist aus Sicherheitsgründen videoüberwacht.
Im gesamten Objekt besteht Rauchverbot. Dies gilt auch für E-Zigaretten und der Gleichen.
Das Abbrennen und Werfen von Feuerwerkskörpern ist auf dem gesamten Gelände des Eisstadions verboten.
Das Mitführen von Waffen aller Art, einschließlich Taschenmessern jeder Art; Gas- und Sprühdosen ist verboten.
Haus- und Eislaufordnung Kunsteisbahn Villingen-Schwenningen GmbH
1. Zweckbestimmung
Das Eisstadion Villingen-Schwenningen ist eine öffentliche Einrichtung. Es dient insbesondere der Erholung und der sportlichen Betätigung der Bevölkerung.
Die Hausordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich der Anlage einschließlich des Eingangsbereiches.
Die Betreibung des Eisstadions erfolgt durch die Kunsteisbahn Villingen-Schwenningen GmbH (KEB).
2. Verbindlichkeit
Die Eislaufordnung ist für alle Gäste verbindlich. Mit dem Erwerb der Zugangsberechtigung erkennt jeder Besucher diese sowie alle sonstigen Regelungen für einen sicheren und geordneten Betrieb an.
Das Personal der KEB übt gegenüber alle Besuchern das Haus- und Direktionsrecht aus. Den Aufforderungen des Personals ist Folge zu leisten. Gäste, die gegen die Eislaufordnung verstoßen bzw. Anweisungen keine Folge leisten, können sofort vom Besuch des Stadions ausgeschlossen werden. Darüber hinaus kann ein Hausverbot durch die Geschäftsleitung oder deren Beauftragte ausgesprochen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet.
Bei der Benutzung des Eisstadions durch Schulen, Vereine oder andere geschlossene Gruppen sind deren Leiter für die Einhaltung der Eislaufordnung mitverantwortlich.
3. Öffnungszeiten, Angebote und Preise
Sämtliche Informationen zu Öffnungszeiten, Angeboten und Preisen sind auf der Homepage www.kunsteisbahn-vs.de einsehbar.
Infolge von Veranstaltungen können die Öffnungszeiten verändert werden. Ansprüche gegen den Betreiber können daraus nicht abgeleitet werden.
Gelöste Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen, Entgelte nicht zurückgezahlt.
Wechselgeld ist sofort zu kontrollieren, spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.
Mit Verlassen des Eisstadions verfällt die Gültigkeit der Zutrittsberechtigung.
Fünf Minuten vor Schließung ist die Eisfläche zu verlassen.
Nach Beendigung der Eislaufzeiten haben die Gäste das Eisstadion unverzüglich zu verlassen, damit ein reibungsloser Nutzungswechsel im Interesse der Allgemeinheit erfolgen kann.
4. Besucher des Eisstadions
Jeder Gast muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte sein.
Kinder unter 6 Jahren bedürfen der Begleitung einer geeigneten Aufsichtsperson.
Der Zutritt ist nicht gestattet:
a.) Personen, die unter dem Einfluss berauschender Mittel stehen,
b.) Personen, die das Eisstadion zu gewerblichen oder sonstigen für Eisstadien unüblichen Zwecken nutzen wollen.
5. Verhalten auf dem Gelände des Eisstadions
Die Gäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.
Die Einrichtungen des Eisstadions einschließlich der Leihartikel sind pfleglich zu behandeln. Missbräuchliche Benutzung, Beschädigungen oder Verunreinigungen verpflichten zur Übernahme der entstandenen Kosten. Darüber hinaus bleibt die Strafverfolgung vorbehalten.
Während der Eispflege und Eiserneuerung darf die Eisfläche nicht betreten werden. Die Fläche wird nur durch das Personal freigegeben.
Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung ist nicht gestattet. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Genehmigung der Geschäftsleitung.
Die Benutzung von Sport- und Spielgeräten ist im gesamten Bereich nicht gestattet.
Es ist nicht gestattet, abgesperrte Bereiche zu betreten oder errichtete Absperrungen zu verändern. Betriebsräume dürfen nicht betreten werden.
Fundgegenstände sind an das Personal abzugeben. Über Fundgegenstände wird nach den gesetzliche Bestimmungen verfügt.
Schließfächer stehen dem Gast nur für die Dauer einer Laufzeit zur Benutzung zur Verfügung. Auf die Benutzung besteht kein Anspruch. Schließfächer, die nach Beendigung der Laufzeit noch verschlossen sind, werden vom Personal geöffnet. Der Inhalt wird danach als Fundsache behandelt.
6. Flucht- und Rettungswege
Das Verstellen und die Einengung der Fluchtwege sind nicht zulässig. Alle Zufahrtsstraßen und Wege sowie Stellflächen für Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge müssen ständig freigehalten werden und passierbar sein. Ohne Erlaubnis des Betreibers ist es untersagt, das Stadiongelände zu befahren.
7. Verhalten auf der Eisfläche
Die Nutzung der Eisfläche verlangt besondere Rücksichtnahme auf die anderen Gäste. Auf ältere Personen und Kinder ist besonders Rücksicht zu nehmen.
Die Eisfläche darf während des Laufens nur mit Schlittschuhen betreten werden.
Insbesondere ist während des allgemeinen Eislaufens nicht gestattet:
a.) Das übertriebene Schnelllaufen, Fangen spielen, Kettenlaufen sowie Eiskunstlauftraining (Sprünge, Pirouetten)
b.) Das Laufen gegen die allgemeine Laufrichtung
c.) Das Ball- und Puckspielen, sowie die Nutzung sonstiger Sport-/Spielgeräte
d.) Die Benutzung von Schnelllaufschlittschuhen oder ähnlichen Ausführungen
e.) Das Werfen von Gegenständen und Schneebällen auf die Eisfläche
f.) Der Verzehr von Speisen und Getränken auf der Eisfläche
g.) Das Sitzen auf der Eisbahnumrandung sowie das Übersteigen der Bande und der Umzäunung.
Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
8. Haftung
Die Besucher nutzen das Eisstadion und seine Einrichtungen auf eigene Gefahr.
Der Betreiber haftet grundsätzlich nicht für Schäden der Gäste.
Dem Besucher wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in das Eisstadion zu nehmen. Von Seiten des Betreibers werden keinerlei Bewachungen und Sorgfaltspflichten für dennoch mitgebrachte Wertgegenstände übernommen. Es liegt allein in der Verantwortung des Besuchers, bei der Benutzung eines Schließfaches dieses ordnungsgemäß zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren, die Spindnummer zu merken und den Schlüssel sorgfältig aufzubewahren. Für verlorene Schlüssel sind vor Aushändigung des Schließfachinhaltes 10,00 € zu entrichten. In derartigen Fällen ist vor der Aushändigung des Schließfachinhaltes das Eigentum an den Sachen nachzuweisen. Der Verlierer erhält diesen Betrag zurück, falls der Schlüssel gefunden wird. Das Öffnen eines Schließfaches durch das Personal kann erst nach Ende der Laufzeit erfolgen.
Bei schuldhaftem Verlust der vom Betreiber überlassenen Leihartikel wird, je nach Leihartikel, ein Pauschalbetrag von 50 € berechnet.
9. Sicherheit
Das Eisstadiongelände ist aus Sicherheitsgründen videoüberwacht.
Im gesamten Objekt besteht Rauchverbot. Dies gilt auch für E-Zigaretten und der Gleichen.
Das Abbrennen und Werfen von Feuerwerkskörpern ist auf dem gesamten Gelände des Eisstadions verboten.
Das Mitführen von Waffen aller Art, einschließlich Taschenmessern jeder Art; Gas- und Sprühdosen ist verboten.