Eintrittspreise und Verleih

Sie können vor Ort in Bar – oder ab einem Mindestbetrag von 10,- € mit EC-Karte bezahlen.

  • Einzelkarte Erwachsene: 6,- €

  • Einzelkarte ermäßigt: 4,- €
    – Schüler- bzw. Studentenausweis bitte unaufgefordert an der Kasse vorzeigen

  • Kinder unter 6 Jahren: 0,- €
    – Kinder dürfen nur in Begleitung einer erwachsenen Person auf die Eisbahn

  • zuschauende Begleitperson: 1,- €

  • Verleih Schlittschuhe: 6,- €
    – Schuhgrößen 23 – 48

  • Verleih Laufhilfen: 2,50 €
    – je angefangene 30 Minuten zzgl. Haus-/Autoschlüssel als Pfand
    – Ausleihe nur an erwachsenen Personen
    – Auswahl der richtigen Laufhilfe erfolgt durch das KEB-Personal

  • Wir schleifen vor Ort keine Kundenschlittschuhe

Öffnungszeiten

Sommerpause

Wir befinden uns in der Sommerpause und freuen uns auf ein Wiedersehen im Herbst.

Kufenstüble (Kiosk):

Das Kufenstüble ist derzeit geschlossen.
Bitte bringen Sie Ihre Getränke und Speisen selber mit.

 

Montags bis Freitags:

  • 14 Uhr bis 16 Uhr
  • 19 Uhr bis 21 Uhr

 

Samstags:

  • 10 Uhr bis 12 Uhr
  • 14 Uhr bis 16 Uhr
  • 19 Uhr bis 21 Uhr

 

Sonntags:

  • 14 Uhr bis 16 Uhr
  • 17 Uhr bis 19 Uhr

 

Seniorenlauf:

Außerhalb der Schulferien montags 10 Uhr bis 12 Uhr.

 

Ganztags geschlossen:

Schließungen wegen Veranstaltungen werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Wir befinden uns in der Sommerpause und freuen uns auf ein Wiedersehen im Herbst.

Kufenstüble (Kiosk):

Das Kufenstüble ist derzeit geschlossen.
Bitte bringen Sie Ihre Getränke und Speisen selber mit.

 

Montags bis Freitags:

  • 14 Uhr bis 16 Uhr
  • 19 Uhr bis 21 Uhr

 

Samstags:

  • 10 Uhr bis 12 Uhr
  • 14 Uhr bis 16 Uhr
  • 19 Uhr bis 21 Uhr

 

Sonntags:

  • 14 Uhr bis 16 Uhr
  • 17 Uhr bis 19 Uhr

 

Seniorenlauf:

Außerhalb der Schulferien montags 10 Uhr bis 12 Uhr.

 

Ganztags geschlossen:

Schließungen wegen Veranstaltungen werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Eishockey-Fans

Eishockey-Fans

Home of the “Wild Wings”: Eishockey auf DEL-Niveau

Ein ganz besonderes Highlight unserer Kunsteisbahn Villingen-Schwenningen ist das Eishockey. Wir sind die Heim-Arena der Schwenninger “Wild Wings”, die in der DEL als Profi-Team seit vielen Jahren eine feste Größe sind. Ob als Trainingsstätte für Eishockeymannschaften oder Spielstätte der Schwenninger Wild Wings / SERC 04 – unsere Eisfläche bietet viel Platz für diese rasante und beliebte Sportart.

Viele spannende Informationen über die Wild Wings finden Sie auf der offiziellen Webseite unter >>> www.schwenninger-wildwings.de

Home of the “Wild Wings”: Eishockey auf DEL-Niveau

Ein ganz besonderes Highlight unserer Kunsteisbahn Villingen-Schwenningen ist das Eishockey. Wir sind die Heim-Arena der Schwenninger “Wild Wings”, die in der DEL als Profi-Team seit vielen Jahren eine feste Größe sind. Ob als Trainingsstätte für Eishockeymannschaften oder Spielstätte der Schwenninger Wild Wings / SERC 04 – unsere Eisfläche bietet viel Platz für diese rasante und beliebte Sportart.

Viele spannende Informationen über die Wild Wings finden Sie auf der offiziellen Webseite unter >>> www.schwenninger-wildwings.de

Impressionen

Bar­ri­e­re­frei­heit

Alles barrierefrei

Geeignet für Menschen mit Beeinträchtigung

Wir wollen, dass bei uns alle Spaß haben. Daher sind unsere drei Hallen alle barrierefrei zu nutzen. Auch der Aufzugturm ist entsprechend so konstruiert, dass man alle Ebenen in der Arena barrierefrei erreichen kann. Für Menschen mit Beeinträchtigung und entsprechender Parkkarte sind an der Halle zudem Sonderparkflächen ausgewiesen. Wenn Sie während Ihres Besuchs dennoch Unterstützung möchten, so sprechen Sie uns bitte an!

Geeignet für Menschen mit Beeinträchtigung

Wir wollen, dass bei uns alle Spaß haben. Daher sind unsere drei Hallen alle barrierefrei zu nutzen. Auch der Aufzugturm ist entsprechend so konstruiert, dass man alle Ebenen in der Arena barrierefrei erreichen kann. Für Menschen mit Beeinträchtigung und entsprechender Parkkarte sind an der Halle zudem Sonderparkflächen ausgewiesen. Wenn Sie während Ihres Besuchs dennoch Unterstützung möchten, so sprechen Sie uns bitte an!

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Curling

Curling

Curling

Curling, die immer beliebter werdende Sportart kann auch bei uns gebucht werden, auch gern als Firmenfeier oder Teamevent.
In einer separaten Halle kann hier unter Anleitung diese Eissportart betrieben werden.
Die perfekte Freizeitveranstaltung für den Winter! (Curlingsaison: Mitte Oktober – Ende März)

Weitere Informationen zum Curling finden Sie auf www.cc-schwenningen.de.

Haben Sie Fragen zur Buchung?
Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter 07720 6288-0.
Wir beraten Sie gerne!

Damit Sie Spaß während Ihres Curling-Events haben, bitten wir um die Beachtung folgender Regeln

  1. Das Betreten der Eisfläche erfolgt jederzeit auf eigene Gefahr.
  2. Die Kunsteisbahn Villingen-Schwenningen GmbH und der CC Schwenningen übernehmen keine Haftung für entstandene Sach- und Personenschäden.
  3. Für Garderobe wird keine Haftung übernommen.
  4. Der Trainer ist Weisungsbefugt.
  5. Alkoholisierte Personen dürfen die Eisfläche nicht betreten.
  6. Die Eisfläche darf nur mit sauberem Schuhwerk (Hallenturnschuhe mit Profil) betreten werden.
  7. Essen und Trinken auf der Eisfläche sind nicht gestattet.
  8. Die Curling steine und Besen dürfen nur auf der Eisfläche verwendet werden.

Die Kunsteisbahn Villingen-Schwenningen GmbH und der CC Schwenningen wünschen Ihnen viel Spaß bei Ihrem Curling-Event.

Ihr Ansprechpartner

Haben Sie Fragen zur Buchung?
Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter 07720 6288-0.

Wir beraten Sie gerne!

Kunsteisbahn Villingen-Schwenningen GmbH
Telefon: 07720 6288-0
E-Mail: mail@kunsteisbahn-vs.de
Öffnungszeiten: Mo. – Fr. 9:30 – 12:00 Uhr

Weitere Informationen zum Curling finden Sie auf www.cc-schwenningen.de

Infos und Preise

Für eine rechtzeitige Planung der Trainer muss die Teilnehmerzahl spätestens 8 Tage vor dem geplanten Event bei der Kunsteisbahn angegeben werden.

Corona-Zusatzbestimmungen:

  1. Bis zur Aufnahme des Trainings auf dem Eis ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen
  2. Die Teilnehmerzahl beim Gästecurling ist auf max. 20 Personen begrenzt. Die Abstandsregel von min. 1,50 m soll – soweit es der Sport zulässt – eingehalten werden
  3. Das Mitbringen von selbst mitgebrachten Nahrungsmitteln ist untersagt
  4. Eine Kombination von Gästecurling mit anschließender Nutzung des Curlingstüble für Feiern etc. ist nicht möglich
  5. Es gilt immer die aktuell gültige CoronaVO des Landes Baden-Württemberg

Ansprechpartner für Buchungen/Terminänderungen:

Kunsteisbahn Villingen-Schwenningen GmbH
Telefonische Buchung:
Mo.-Fr. 8.30 – 12.30 Uhr unter 07720 / 62880
E-Mail: mail@kunsteisbahn-vs.de

Homepage KEB: www.kunsteisbahn-vs.de
Homepage Curling: www.curling.de

Unsere Preisliste wird aktuell überarbeitet.
Bitte schreiben Sie uns, wenn Sie eine Preisauskunft benötigen:
mail@kunsteisbahn-vs.de

Curling

Curling, die immer beliebter werdende Sportart kann auch bei uns gebucht werden, auch gern als Firmenfeier oder Teamevent.
In einer separaten Halle kann hier unter Anleitung diese Eissportart betrieben werden.
Die perfekte Freizeitveranstaltung für den Winter! (Curlingsaison: Mitte Oktober – Ende März)

Weitere Informationen zum Curling finden Sie auf www.cc-schwenningen.de.

Haben Sie Fragen zur Buchung?
Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter 07720 6288-0.
Wir beraten Sie gerne!

Damit Sie Spaß während Ihres Curling-Events haben, bitten wir um die Beachtung folgender Regeln

  1. Das Betreten der Eisfläche erfolgt jederzeit auf eigene Gefahr.
  2. Die Kunsteisbahn Villingen-Schwenningen GmbH und der CC Schwenningen übernehmen keine Haftung für entstandene Sach- und Personenschäden.
  3. Für Garderobe wird keine Haftung übernommen.
  4. Der Trainer ist Weisungsbefugt.
  5. Alkoholisierte Personen dürfen die Eisfläche nicht betreten.
  6. Die Eisfläche darf nur mit sauberem Schuhwerk (Hallenturnschuhe mit Profil) betreten werden.
  7. Essen und Trinken auf der Eisfläche sind nicht gestattet.
  8. Die Curling steine und Besen dürfen nur auf der Eisfläche verwendet werden.

Die Kunsteisbahn Villingen-Schwenningen GmbH und der CC Schwenningen wünschen Ihnen viel Spaß bei Ihrem Curling-Event.

Ihr Ansprechpartner

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Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter 07720 6288-0.

Wir beraten Sie gerne!

Kunsteisbahn Villingen-Schwenningen GmbH
Telefon: 07720 6288-0
E-Mail: mail@kunsteisbahn-vs.de
Öffnungszeiten: Mo. – Fr. 9:30 – 12:00 Uhr

Weitere Informationen zum Curling finden Sie auf www.cc-schwenningen.de

Infos und Preise

Für eine rechtzeitige Planung der Trainer muss die Teilnehmerzahl spätestens 8 Tage vor dem geplanten Event bei der Kunsteisbahn angegeben werden.

Corona-Zusatzbestimmungen:

  1. Bis zur Aufnahme des Trainings auf dem Eis ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen
  2. Die Teilnehmerzahl beim Gästecurling ist auf max. 20 Personen begrenzt. Die Abstandsregel von min. 1,50 m soll – soweit es der Sport zulässt – eingehalten werden
  3. Das Mitbringen von selbst mitgebrachten Nahrungsmitteln ist untersagt
  4. Eine Kombination von Gästecurling mit anschließender Nutzung des Curlingstüble für Feiern etc. ist nicht möglich
  5. Es gilt immer die aktuell gültige CoronaVO des Landes Baden-Württemberg

Ansprechpartner für Buchungen/Terminänderungen:

Kunsteisbahn Villingen-Schwenningen GmbH
Telefonische Buchung:
Mo.-Fr. 8.30 – 12.30 Uhr unter 07720 / 62880
E-Mail: mail@kunsteisbahn-vs.de

Homepage KEB: www.kunsteisbahn-vs.de
Homepage Curling: www.curling.de

Unsere Preisliste wird aktuell überarbeitet.
Bitte schreiben Sie uns, wenn Sie eine Preisauskunft benötigen:
mail@kunsteisbahn-vs.de

Impressionen

Eislaufen

Eislaufen

Eislaufen

Das Eislaufen zählt zu den ganz besonderen Freuden des Winters. In unserer zweiten Eishalle steht Ihnen die Eisfläche ab Mitte Oktober für diese Eissportart zur Verfügung.

Ob für Wintersportausflüge gesamter Schulklassen oder als reines Freizeitvergnügen – in der Kunsteisbahn Villingen-Schwenningen bereitet das Eislaufen großen Spaß.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns telefonisch unter 07720 6288-0 oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Eislaufen

Das Eislaufen zählt zu den ganz besonderen Freuden des Winters. In unserer zweiten Eishalle steht Ihnen die Eisfläche ab Mitte Oktober für diese Eissportart zur Verfügung.

Ob für Wintersportausflüge gesamter Schulklassen oder als reines Freizeitvergnügen – in der Kunsteisbahn Villingen-Schwenningen bereitet das Eislaufen großen Spaß.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns telefonisch unter 07720 6288-0 oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

Wir helfen Ihnen gerne weiter!

kein Eislaufen!

Unsere Bahnen sind abgetaut, kommen Sie ab Herbst gerne wieder vorbei …

Impressionen

Besucher-Informationen_Kunsteisbahn_VS

Besucher-Infos

Haus- und Eislaufordnung

Haus- und Eislaufordnung Kunsteisbahn Villingen-Schwenningen GmbH

1. Zweckbestimmung
Das Eisstadion Villingen-Schwenningen ist eine öffentliche Einrichtung. Es dient insbesondere der Erholung und der sportlichen Betätigung der Bevölkerung.
Die Hausordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich der Anlage einschließlich des Eingangsbereiches.
Die Betreibung des Eisstadions erfolgt durch die Kunsteisbahn Villingen-Schwenningen GmbH (KEB).

2. Verbindlichkeit
Die Eislaufordnung ist für alle Gäste verbindlich. Mit dem Erwerb der Zugangsberechtigung erkennt jeder Besucher diese sowie alle sonstigen Regelungen für einen sicheren und geordneten Betrieb an.
Das Personal der KEB übt gegenüber alle Besuchern das Haus- und Direktionsrecht aus. Den Aufforderungen des Personals ist Folge zu leisten. Gäste, die gegen die Eislaufordnung verstoßen bzw. Anweisungen keine Folge leisten, können sofort vom Besuch des Stadions ausgeschlossen werden. Darüber hinaus kann ein Hausverbot durch die Geschäftsleitung oder deren Beauftragte ausgesprochen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet.
Bei der Benutzung des Eisstadions durch Schulen, Vereine oder andere geschlossene Gruppen sind deren Leiter für die Einhaltung der Eislaufordnung mitverantwortlich.

3. Öffnungszeiten, Angebote und Preise
Sämtliche Informationen zu Öffnungszeiten, Angeboten und Preisen sind auf der Homepage www.kunsteisbahn-vs.de einsehbar.
Infolge von Veranstaltungen können die Öffnungszeiten verändert werden. Ansprüche gegen den Betreiber können daraus nicht abgeleitet werden.
Gelöste Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen, Entgelte nicht zurückgezahlt.
Wechselgeld ist sofort zu kontrollieren, spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.
Mit Verlassen des Eisstadions verfällt die Gültigkeit der Zutrittsberechtigung.
Fünf Minuten vor Schließung ist die Eisfläche zu verlassen.
Nach Beendigung der Eislaufzeiten haben die Gäste das Eisstadion unverzüglich zu verlassen, damit ein reibungsloser Nutzungswechsel im Interesse der Allgemeinheit erfolgen kann.

4. Besucher des Eisstadions
Jeder Gast muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte sein.
Kinder unter 6 Jahren bedürfen der Begleitung einer geeigneten Aufsichtsperson.
Der Zutritt ist nicht gestattet:
a.) Personen, die unter dem Einfluss berauschender Mittel stehen,
b.) Personen, die das Eisstadion zu gewerblichen oder sonstigen für Eisstadien unüblichen Zwecken nutzen wollen.

5. Verhalten auf dem Gelände des Eisstadions
Die Gäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.
Die Einrichtungen des Eisstadions einschließlich der Leihartikel sind pfleglich zu behandeln. Missbräuchliche Benutzung, Beschädigungen oder Verunreinigungen verpflichten zur Übernahme der entstandenen Kosten. Darüber hinaus bleibt die Strafverfolgung vorbehalten.
Während der Eispflege und Eiserneuerung darf die Eisfläche nicht betreten werden. Die Fläche wird nur durch das Personal freigegeben.
Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung ist nicht gestattet. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Genehmigung der Geschäftsleitung.
Die Benutzung von Sport- und Spielgeräten ist im gesamten Bereich nicht gestattet.
Es ist nicht gestattet, abgesperrte Bereiche zu betreten oder errichtete Absperrungen zu verändern. Betriebsräume dürfen nicht betreten werden.
Fundgegenstände sind an das Personal abzugeben. Über Fundgegenstände wird nach den gesetzliche Bestimmungen verfügt.
Schließfächer stehen dem Gast nur für die Dauer einer Laufzeit zur Benutzung zur Verfügung. Auf die Benutzung besteht kein Anspruch. Schließfächer, die nach Beendigung der Laufzeit noch verschlossen sind, werden vom Personal geöffnet. Der Inhalt wird danach als Fundsache behandelt.

6. Flucht- und Rettungswege
Das Verstellen und die Einengung der Fluchtwege sind nicht zulässig. Alle Zufahrtsstraßen und Wege sowie Stellflächen für Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge müssen ständig freigehalten werden und passierbar sein. Ohne Erlaubnis des Betreibers ist es untersagt, das Stadiongelände zu befahren.

7. Verhalten auf der Eisfläche
Die Nutzung der Eisfläche verlangt besondere Rücksichtnahme auf die anderen Gäste. Auf ältere Personen und Kinder ist besonders Rücksicht zu nehmen.
Die Eisfläche darf während des Laufens nur mit Schlittschuhen betreten werden.
Insbesondere ist während des allgemeinen Eislaufens nicht gestattet:
a.) Das übertriebene Schnelllaufen, Fangen spielen, Kettenlaufen sowie Eiskunstlauftraining (Sprünge, Pirouetten)
b.) Das Laufen gegen die allgemeine Laufrichtung
c.) Das Ball- und Puckspielen, sowie die Nutzung sonstiger Sport-/Spielgeräte
d.) Die Benutzung von Schnelllaufschlittschuhen oder ähnlichen Ausführungen
e.) Das Werfen von Gegenständen und Schneebällen auf die Eisfläche
f.) Der Verzehr von Speisen und Getränken auf der Eisfläche
g.) Das Sitzen auf der Eisbahnumrandung sowie das Übersteigen der Bande und der Umzäunung.
Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.

8. Haftung
Die Besucher nutzen das Eisstadion und seine Einrichtungen auf eigene Gefahr.
Der Betreiber haftet grundsätzlich nicht für Schäden der Gäste.
Dem Besucher wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in das Eisstadion zu nehmen. Von Seiten des Betreibers werden keinerlei Bewachungen und Sorgfaltspflichten für dennoch mitgebrachte Wertgegenstände übernommen. Es liegt allein in der Verantwortung des Besuchers, bei der Benutzung eines Schließfaches dieses ordnungsgemäß zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren, die Spindnummer zu merken und den Schlüssel sorgfältig aufzubewahren. Für verlorene Schlüssel sind vor Aushändigung des Schließfachinhaltes 10,00 € zu entrichten. In derartigen Fällen ist vor der Aushändigung des Schließfachinhaltes das Eigentum an den Sachen nachzuweisen. Der Verlierer erhält diesen Betrag zurück, falls der Schlüssel gefunden wird. Das Öffnen eines Schließfaches durch das Personal kann erst nach Ende der Laufzeit erfolgen.
Bei schuldhaftem Verlust der vom Betreiber überlassenen Leihartikel wird, je nach Leihartikel, ein Pauschalbetrag von 50 € berechnet.

9. Sicherheit
Das Eisstadiongelände ist aus Sicherheitsgründen videoüberwacht.
Im gesamten Objekt besteht Rauchverbot. Dies gilt auch für E-Zigaretten und der Gleichen.
Das Abbrennen und Werfen von Feuerwerkskörpern ist auf dem gesamten Gelände des Eisstadions verboten.
Das Mitführen von Waffen aller Art, einschließlich Taschenmessern jeder Art; Gas- und Sprühdosen ist verboten.

Teilnahme am allgemeinen Eislauf:

zur Zeit ohne Auflagen möglich, Änderungen vorbehalten

Link: Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnungen (www.baden-wuerttemberg.de)

 

Datenerhebung:

Bei der Buchung eines Online-Tickets werden Vor- und Nachname, Anschrift, Datum und Zeitraum der Laufzeiten und, soweit vorhanden, die Telefonnummer ausschließlich zum Zwecke der Auskunftserteilung gegenüber dem Gesundheitsamt oder der Ortspolizeibehörde nach §§ 16, 25 IfSG erhoben und gespeichert. Einer erneuten Erhebung bedarf es nicht, soweit die Daten bereits vorhanden sind.
Die Daten werden für einen Zeitraum von 4 Wochen gespeichert und anschließend sofort gelöscht.

Geschäftsführung Kunsteisbahn
Gregor Gülpen

Haus- und Eislaufordnung Kunsteisbahn Villingen-Schwenningen GmbH

1. Zweckbestimmung
Das Eisstadion Villingen-Schwenningen ist eine öffentliche Einrichtung. Es dient insbesondere der Erholung und der sportlichen Betätigung der Bevölkerung.
Die Hausordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich der Anlage einschließlich des Eingangsbereiches.
Die Betreibung des Eisstadions erfolgt durch die Kunsteisbahn Villingen-Schwenningen GmbH (KEB).

2. Verbindlichkeit
Die Eislaufordnung ist für alle Gäste verbindlich. Mit dem Erwerb der Zugangsberechtigung erkennt jeder Besucher diese sowie alle sonstigen Regelungen für einen sicheren und geordneten Betrieb an.
Das Personal der KEB übt gegenüber alle Besuchern das Haus- und Direktionsrecht aus. Den Aufforderungen des Personals ist Folge zu leisten. Gäste, die gegen die Eislaufordnung verstoßen bzw. Anweisungen keine Folge leisten, können sofort vom Besuch des Stadions ausgeschlossen werden. Darüber hinaus kann ein Hausverbot durch die Geschäftsleitung oder deren Beauftragte ausgesprochen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet.
Bei der Benutzung des Eisstadions durch Schulen, Vereine oder andere geschlossene Gruppen sind deren Leiter für die Einhaltung der Eislaufordnung mitverantwortlich.

3. Öffnungszeiten, Angebote und Preise
Sämtliche Informationen zu Öffnungszeiten, Angeboten und Preisen sind auf der Homepage www.kunsteisbahn-vs.de einsehbar.
Infolge von Veranstaltungen können die Öffnungszeiten verändert werden. Ansprüche gegen den Betreiber können daraus nicht abgeleitet werden.
Gelöste Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen, Entgelte nicht zurückgezahlt.
Wechselgeld ist sofort zu kontrollieren, spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.
Mit Verlassen des Eisstadions verfällt die Gültigkeit der Zutrittsberechtigung.
Fünf Minuten vor Schließung ist die Eisfläche zu verlassen.
Nach Beendigung der Eislaufzeiten haben die Gäste das Eisstadion unverzüglich zu verlassen, damit ein reibungsloser Nutzungswechsel im Interesse der Allgemeinheit erfolgen kann.

4. Besucher des Eisstadions
Jeder Gast muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte sein.
Kinder unter 6 Jahren bedürfen der Begleitung einer geeigneten Aufsichtsperson.
Der Zutritt ist nicht gestattet:
a.) Personen, die unter dem Einfluss berauschender Mittel stehen,
b.) Personen, die das Eisstadion zu gewerblichen oder sonstigen für Eisstadien unüblichen Zwecken nutzen wollen.

5. Verhalten auf dem Gelände des Eisstadions
Die Gäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.
Die Einrichtungen des Eisstadions einschließlich der Leihartikel sind pfleglich zu behandeln. Missbräuchliche Benutzung, Beschädigungen oder Verunreinigungen verpflichten zur Übernahme der entstandenen Kosten. Darüber hinaus bleibt die Strafverfolgung vorbehalten.
Während der Eispflege und Eiserneuerung darf die Eisfläche nicht betreten werden. Die Fläche wird nur durch das Personal freigegeben.
Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung ist nicht gestattet. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Genehmigung der Geschäftsleitung.
Die Benutzung von Sport- und Spielgeräten ist im gesamten Bereich nicht gestattet.
Es ist nicht gestattet, abgesperrte Bereiche zu betreten oder errichtete Absperrungen zu verändern. Betriebsräume dürfen nicht betreten werden.
Fundgegenstände sind an das Personal abzugeben. Über Fundgegenstände wird nach den gesetzliche Bestimmungen verfügt.
Schließfächer stehen dem Gast nur für die Dauer einer Laufzeit zur Benutzung zur Verfügung. Auf die Benutzung besteht kein Anspruch. Schließfächer, die nach Beendigung der Laufzeit noch verschlossen sind, werden vom Personal geöffnet. Der Inhalt wird danach als Fundsache behandelt.

6. Flucht- und Rettungswege
Das Verstellen und die Einengung der Fluchtwege sind nicht zulässig. Alle Zufahrtsstraßen und Wege sowie Stellflächen für Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge müssen ständig freigehalten werden und passierbar sein. Ohne Erlaubnis des Betreibers ist es untersagt, das Stadiongelände zu befahren.

7. Verhalten auf der Eisfläche
Die Nutzung der Eisfläche verlangt besondere Rücksichtnahme auf die anderen Gäste. Auf ältere Personen und Kinder ist besonders Rücksicht zu nehmen.
Die Eisfläche darf während des Laufens nur mit Schlittschuhen betreten werden.
Insbesondere ist während des allgemeinen Eislaufens nicht gestattet:
a.) Das übertriebene Schnelllaufen, Fangen spielen, Kettenlaufen sowie Eiskunstlauftraining (Sprünge, Pirouetten)
b.) Das Laufen gegen die allgemeine Laufrichtung
c.) Das Ball- und Puckspielen, sowie die Nutzung sonstiger Sport-/Spielgeräte
d.) Die Benutzung von Schnelllaufschlittschuhen oder ähnlichen Ausführungen
e.) Das Werfen von Gegenständen und Schneebällen auf die Eisfläche
f.) Der Verzehr von Speisen und Getränken auf der Eisfläche
g.) Das Sitzen auf der Eisbahnumrandung sowie das Übersteigen der Bande und der Umzäunung.
Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.

8. Haftung
Die Besucher nutzen das Eisstadion und seine Einrichtungen auf eigene Gefahr.
Der Betreiber haftet grundsätzlich nicht für Schäden der Gäste.
Dem Besucher wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in das Eisstadion zu nehmen. Von Seiten des Betreibers werden keinerlei Bewachungen und Sorgfaltspflichten für dennoch mitgebrachte Wertgegenstände übernommen. Es liegt allein in der Verantwortung des Besuchers, bei der Benutzung eines Schließfaches dieses ordnungsgemäß zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren, die Spindnummer zu merken und den Schlüssel sorgfältig aufzubewahren. Für verlorene Schlüssel sind vor Aushändigung des Schließfachinhaltes 10,00 € zu entrichten. In derartigen Fällen ist vor der Aushändigung des Schließfachinhaltes das Eigentum an den Sachen nachzuweisen. Der Verlierer erhält diesen Betrag zurück, falls der Schlüssel gefunden wird. Das Öffnen eines Schließfaches durch das Personal kann erst nach Ende der Laufzeit erfolgen.
Bei schuldhaftem Verlust der vom Betreiber überlassenen Leihartikel wird, je nach Leihartikel, ein Pauschalbetrag von 50 € berechnet.

9. Sicherheit
Das Eisstadiongelände ist aus Sicherheitsgründen videoüberwacht.
Im gesamten Objekt besteht Rauchverbot. Dies gilt auch für E-Zigaretten und der Gleichen.
Das Abbrennen und Werfen von Feuerwerkskörpern ist auf dem gesamten Gelände des Eisstadions verboten.
Das Mitführen von Waffen aller Art, einschließlich Taschenmessern jeder Art; Gas- und Sprühdosen ist verboten.

Teilnahme am allgemeinen Eislauf:

zur Zeit ohne Auflagen möglich, Änderungen vorbehalten

Link: Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnungen (www.baden-wuerttemberg.de)

 

Datenerhebung:

Bei der Buchung eines Online-Tickets werden Vor- und Nachname, Anschrift, Datum und Zeitraum der Laufzeiten und, soweit vorhanden, die Telefonnummer ausschließlich zum Zwecke der Auskunftserteilung gegenüber dem Gesundheitsamt oder der Ortspolizeibehörde nach §§ 16, 25 IfSG erhoben und gespeichert. Einer erneuten Erhebung bedarf es nicht, soweit die Daten bereits vorhanden sind.
Die Daten werden für einen Zeitraum von 4 Wochen gespeichert und anschließend sofort gelöscht.

Geschäftsführung Kunsteisbahn
Gregor Gülpen